Jetzt in außerschulische Bildung investieren!

Jugendherbergen, Schullandheime und Jugendbildungsstätten müssen vom „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ profitieren | Bayern kann Weichen für mehr Bildungsgerechtigkeit stellen | ohne kraftvolle Investitionen dünnt das Netz außerschulischer Bildungsorte weiter aus

München/Röthenbach a.d. Pegnitz/Babenhausen – Jugendherbergswerk Bayern (DJH Bayern), Bayerisches Schullandheimwerk (BSHW) und die bayerischen Jugendbildungsstätten (JuBi) nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass ihre landesweiten Einrichtungen der außerschulischen Bildung in der Investitionsoffensive des Bundes zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nicht berücksichtigt werden.

Die politischen Spitzen von DJH Bayern, BSHW und JuBis fordern deshalb, dass in den entsprechenden Umsetzungsbeschlüssen auf Landesebene diese drei gemeinwohlorientierten Träger der Kinder- und Jugendhilfe explizit benannt werden, um dringend erforderliche Investitionen in die bauliche Infrastruktur tätigen zu können. Andernfalls drohe mittel- bis langfristig ein weiteres Ausdünnen des bayernweiten Netzwerks außerschulischer Lernorte.

Klaus Umbach, Präsident DJH Bayern: „Der Bund will mit diesem Sondervermögen explizit auch Bildungseinrichtungen bzw. die erforderliche bauliche Bildungsinfrastruktur fördern. Diesem Anliegen stimmen wir uneingeschränkt zu – weisen jedoch darauf hin, dass ganzheitlich gedachte Bildung zwingend außerschulische Lernorte wie Jugendherbergen, Schullandheime oder Jugendbildungsstätten umfassen muss. Unsere Einrichtungen müssen mindestens auf Landesebene explizit in die Förderlogik eingebunden werden. Sie weisen einen vergleichbaren Investitionsstau wie Schule auf, der sich im hohen dreistelligen Millionenbereich bewegt.“

„Die Bedeutung von Jugendherbergen, Schullandheimen und Jugendbildungsstätten als Orte der Wertevermittlung, Demokratiebildung und des Erwerbs von Wissen und Kompetenzen steht außer Frage. Wir sehen deshalb Politikerinnen und Politiker in Bayern in der Pflicht, sich für die Zukunftsfähigkeit unserer Häuser einzusetzen und sie in die Förderung aus dem Sondervermögen aufzunehmen. Wir leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu gelingenden Bildungs-, Berufs- und Lebensbiografien von Heranwachsenden“, ergänzt Hubert Götz, Landesvorsitzender des BSHW.

Die drei gemeinwohlorientierten und als gemeinnützig anerkannten Träger von Angeboten der Jugend- und Erwachsenenbildung sehen sich außer Stande, aus eigener wirtschaftlicher Kraft die Herausforderungen zum Betrieb und der Weiterentwicklung ihrer Häuser zu bewältigen. Eine Vielzahl von Aufgaben stellen sich aus dem satzungsgemäßen Selbstverständnis der Verbände sowie aus Auflagen der verschiedenen politischen Ebenen.

Michael Sell, Leiter der Jugendbildungsstätte Babenhausen: „Größtmögliche Barrierefreiheit, energetische Ertüchtigung, die Einhaltung gesetzlicher Sicherheits- bzw. Brandschutzvorschriften sowie die Nutzung von Chancen der Digitalisierung müssen in unseren Häusern sofort umgesetzt werden, um sie weiterhin attraktiv für alle Gäste zu machen und deren Fortbestehen vor allem im ländlichen Raum zu sichern. Kurzfristige und wirksame Investitionen aus dem Sondervermögen sowie eine mittelfristige Aufstockung der regulären Fördermittel aus dem Haushalt der Bayerischen Staatsregierung sind zwingend erforderlich.“

Klaus Umbach ergänzt: „Wir appellieren zudem an Staatsregierung und die zuständigen Ministerien, kurzfristig für deutliche Verwaltungsvereinfachungen im Bereich Förderung zu sorgen. Im Sinne einer Entbürokratisierung ist es beispielsweise sehr zielführend, wenn die drei Verbände jeweils als Zentralstelle fungieren, d.h. Gesamtmittel laut Antragsverfahren für mehrere Projekte eigenständig verwalten könnten.“

Aus Sicht der drei Träger wäre es insbesondere für die Gäste aus Schule, Gesellschaft und Jugendarbeit nicht nachvollziehbar, wenn die Einrichtungen dieser drei zentralen gemeinwohlorientierten Anbieter hochwertiger Bildung nicht von den genannten Mitteln profitieren und die erforderliche Infrastruktur aus diesen Mitteln nicht erhalten, modernisiert bzw. erweitert werden könnte. Im Hinblick auf den enormen Investitionsstau ist ein unmittelbares Handeln erforderlich. Der Freistaat kann jetzt durch die entsprechende Ausgestaltung der Förderrichtlinien zum Sondervermögen des Bundes die Weichen für die positive Weiterentwicklung des „Bildungslands Bayern“ stellen.

 

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